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Fassungsvergleich zu Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich 1
Art. 3neu
in Kraft ab 02.06.1977 · idF BGBl. Nr. 303/1977 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Übereinkommen tritt 30 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft und kann jederzeit durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung tritt das Übereinkommen mit Ablauf des sechsten Monats nach deren Notifizierung außer Kraft.
Geschehen zu Genf, am 3. Mai 1977 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.