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Fassungsvergleich zu Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Jugoslawien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Jugoslawien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.12.1980 · idF BGBl. Nr. 428/1980 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Abkommen findet nur auf Staatsbürger der Vertragsstaaten Anwendung.