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Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem 1
Art. 3neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 140/1987 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die Österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.