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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Ausarbeitung eines europäischen Arzneibuches××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Ausarbeitung eines europäischen Arzneibuches 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.11.1992 · idF BGBl. Nr. 664/1992 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Zusammensetzung des Gesundheitskomitees
Für die Zwecke dieses Übereinkommens besteht das Gesundheitskomitee aus Delegationen, die von den Vertragsparteien bestellt werden.