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Fassungsvergleich zu Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs 1
Art. 3neu
in Kraft ab 13.02.1924 · idF BGBl. Nr. 429/1924 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3.
Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages und kann bis zum 1. Dezember 1921 unterzeichnet werden.