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Fassungsvergleich zu Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Slowakei) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 74/1956 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Jeder der beiden vertragschließenden Teile anerkennt die Vorschriften des anderen vertragschließenden Teiles, die sich auf den Bau, die Ausrüstung und Bemannung der Schiffe beziehen, sowie die Vorschriften über Schiffs- und Begleitpapiere.
Schlagworte
Schiffspapiere