Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr 1
Art. 3neu
in Kraft ab 10.12.1958 · idF BGBl. Nr. 46/1959 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL III
Diese Vereinbarung bleibt so lange in Kraft, wie das oben erwähnte Abkommen; jedoch kann jeder Vertragsstaat, der Partei dieser Vereinbarung ist, sie mit einjähriger Frist durch Anzeige an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika kündigen, die unverzüglich alle anderen Vertragsstaaten von einer solchen Kündigung und dem Ausscheiden in Kenntnis setzen wird.