Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
bei einer Nutzlast von nicht mehr als 3 t
3 Lewa
bei einer Nutzlast von nicht mehr als 7 t
6 Lewa
bei einer Nutzlast von nicht mehr als 12 t
10,80 Lewa
bei einer Nutzlast von mehr als 12 t
15 Lewa