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Fassungsvergleich zu Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.07.1970 · idF BGBl. Nr. 83/1971 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Eine Konzession für den internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr berechtigt nicht zur Bedienung des Lokalverkehres (Cabotage) im Staatsgebiet des anderen Teiles.
Schlagworte
Kabotage