Änderungen zwischen den Fassungen
Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel III
Eine Konzession für den internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr berechtigt nicht zur Bedienung des Lokalverkehres (Cabotage) im Staatsgebiet des anderen Teiles.
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