Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Luxemburg und Österreich über den luxemburgisch-österreichischen Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
Die vertragschließenden Teile werden wegen aller Fragen, die sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergeben, laufend in Verbindung bleiben und auf Verlangen einander Auskünfte über etwaige Schwierigkeiten, Übertretungen oder Verstöße erteilen.
Sie werden erforderlichenfalls zusammentreten, um die Fragen, die sich bei der Durchführung des Abkommens ergeben, zu klären.