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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.10.1973 · idF BGBl. Nr. 463/1973 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
(1) Die Genehmigung nach Art. 1 wird nur an solche Unternehmen ausgestellt, die nach den Vorschriften des Heimatstaates zur internationalen Güterbeförderung auf der Straße berechtigt sind.
(2) Die Genehmigung gilt ausschließlich für das Unternehmen selbst und ist nicht übertragbar.