Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Abkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Abkommen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 23.12.1993 · idF BGBl. Nr. 304/1994 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
1. Gemäß Artikel 16.5 des EUMETSAT-Übereinkommens entrichtet Österreich eine Sonderzahlung an EUMETSAT in Höhe von 6 Millionen ECU. Diese Zahlung ist spätestens 30 Tage nach Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zu leisten.
2. Für den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 1993 werden keine weiteren Zahlungen mehr von Österreich verlangt.