Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Russische Föderation)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Russische Föderation) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.11.1999 · idF BGBl. III Nr. 179/1999 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die Vertragsparteien ermutigen zur Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Russischen Akademie der Wissenschaften.