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Fassungsvergleich zu Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 1)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 1) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 24.06.1982 · idF BGBl. Nr. 278/1982 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die einzigen dinglichen Rechte, die an einem Binnenschiff bestehen können, sind das Eigentum, der Nießbrauch, die Hypothek und das Privileg; es steht jedoch den Vertragsparteien frei, der Sicherungsbeschlagnahme dingliche Wirkung beizulegen.