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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.09.2004 · idF BGBl. III Nr. 115/2004 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Kompetenzen, die den unter Artikel 2 genannten Gebietskörperschaften durch das innerstaatliche Recht jeder Vertragspartei zuerkannt werden.