Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Bulgarien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Bulgarien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 61/2006 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
1. für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
2. für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Ziffer 1 bezeichneten Personen ableiten.