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Norm
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Fassungen
Art. 3 Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
BGBl
Art. 3 Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Judikatur
Art. 3 Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Art. 3 Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Fassungsvergleich zu
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
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Art. 3
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Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 3
neu
in Kraft ab 02.02.2006 · idF
BGBl. III Nr. 98/2006
Art. 3↗
RIS↗
Artikel 3 – Geltungsbereich
Dieser Vertrag bezieht sich auf pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.