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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Rumänien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Rumänien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.12.2006 · idF BGBl. III Nr. 174/2006 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
1. für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
2. für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Ziffer 1 bezeichneten Personen ableiten.