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Fassungsvergleich zu Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF BGBl. III Nr. 185/2006 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie über die Befugnisse und Zuständigkeiten der Organe der Union, wie sie in den Verträgen festgelegt sind, denen die Republik Bulgarien und Rumänien beitreten, gelten auch für diesen Vertrag.