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Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.03.2008 · idF BGBl. III Nr. 39/2008 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Dieses Protokoll wird von den Vertragsparteien nach deren eigenen Verfahren genehmigt. Es tritt am Tage des Inkrafttretens des Abkommens in Kraft. Wird dieses Protokoll jedoch nach Inkrafttreten des Abkommens von den Vertragsparteien genehmigt, so tritt es an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluss der internen Verfahren zu dessen Genehmigung notifizieren.