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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 16.03.2009 · idF BGBl. III Nr. 14/2009 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Mittels der Durchführung dieses Abkommens kommt es zu keinerlei Änderung des Verlaufs der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze.