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Fassungsvergleich zu Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (6. Zusatzvertrag)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (6. Zusatzvertrag) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.12.2009 · idF BGBl. III Nr. 120/2009 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Dieser Zusatzvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Geschehen zu Wien, am 5. März 2009, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.