Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Amtssitzabkommen – Agentur der Europäischen Union für Grundrechte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitzabkommen – Agentur der Europäischen Union für Grundrechte 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.2011 · idF BGBl. III Nr. 10/2011 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Abgaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte
Alle Rechtsgeschäfte, an denen die Agentur beteiligt ist, und alle Urkunden über solche Rechtsgeschäfte sind von allen Abgaben, Beurkundungs- und Gerichtsgebühren befreit.
Schlagworte
Beurkundungsgebühr