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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.03.2011 · idF BGBl. III Nr. 39/2011 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die Vertragsparteien werden geeignete Anstrengungen unternehmen, um den Status eines Projektes im Rahmen der transeuropäischen Energienetze für das South Stream Erdgas-Pipelinenetz zu erlangen.