Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2 1
Art. 3neu
in Kraft ab 27.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 83/2011 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Die Vertragsparteien notifizieren einander über den Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Protokolls erforderlichen internen rechtlichen Verfahren. Dieses Protokoll tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifizierung in Kraft.