Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3neu
a) bedeutet „Kind“ eine Person unter achtzehn Jahren;
b) schließt der Ausdruck „sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern“ die Verhaltensweisen nach den Artikeln 18 bis 23 dieses Übereinkommens ein;
c) bedeutet „Opfer“ ein Kind, das sexueller Ausbeutung oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt ist.