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Fassungsvergleich zu Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ 1
Art. 3neu
in Kraft ab 20.03.2012 · idF BGBl. III Nr. 33/2012 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Staatshoheit
1. Dieses Übereinkommen berührt in keiner Weise die volle und ausschließliche Hoheit der Vertragsstaaten über den Luftraum über ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet.
2. Dieses Übereinkommen berührt oder präjudiziert in keiner Weise die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten im Rahmen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt oder anderer internationaler Vereinbarungen, denen sie als Partei angehören.