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Norm
Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
Fassungen
Art. 3 Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
BGBl
Art. 3 Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
Judikatur
Art. 3 Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
Art. 3 Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
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Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 3
neu
in Kraft ab 01.12.2012 · idF
BGBl. III Nr. 136/2012
Art. 3↗
RIS↗
Artikel 3
Mit dem Übergang des Eigentums nach dem Artikel 2 dieses Vertrages erlöschen alle sonstigen Rechte an den übergehenden Liegenschaften, soweit sie nicht auf anderen völkerrechtlichen Verträgen beruhen.