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Fassungsvergleich zu Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.12.2012 · idF BGBl. III Nr. 136/2012 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Mit dem Übergang des Eigentums nach dem Artikel 2 dieses Vertrages erlöschen alle sonstigen Rechte an den übergehenden Liegenschaften, soweit sie nicht auf anderen völkerrechtlichen Verträgen beruhen.