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Fassungsvergleich zu Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften (China VR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften (China VR) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 22.11.2014 · idF BGBl. III Nr. 217/2014 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Dieses Abkommen tritt am 31. Tag nach seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei auf diplomatischem Wege kündigen. In diesem Fall tritt das Abkommen am 31. Tag nach Übersendung der schriftlichen Mitteilung außer Kraft.
Unterzeichnet am 22. Oktober 2014, in Peking, in zwei Originalausfertigungen in chinesischer, deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung ist der englische Text maßgebend.