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Fassungsvergleich zu Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.03.2015 · idF BGBl. III Nr. 30/2015 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Mittelzuweisungen für die ÜLG
(1) Der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii genannte Betrag in Höhe von 364,5 Mio. EUR wird entsprechend einem vor dem 31. Dezember 2013 vom Rat anzunehmenden neuen Übersee-Assoziationsratsbeschluss bereitgestellt; hiervon sind 359,5 Mio. EUR für die Finanzierung territorialer und regionaler Programme bestimmt und werden 5 Mio. EUR der EIB für die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe nach dem neuen Übeersee-Assoziationsbeschluss zugewiesen.
(2) Falls ein ÜLG unabhängig wird und dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen beitritt, wird der in Absatz 1 genannte Betrag in Höhe von 364,5 Mio. EUR auf Vorschlag der Kommission durch einstimmigen Beschluss des Rates verringert und die in Artikel 2 Buchstabe a Ziffer i genannten Beträge werden entsprechend erhöht.