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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Indien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Indien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.07.2015 · idF BGBl. III Nr. 60/2015 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Sofern dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, gilt es für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von diesen Personen ableiten.