Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
Die Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut gelten als rechtswidrig, wenn sie im Widerspruch zu den Bestimmungen stehen, die von den Vertragsstaaten unter diesem Übereinkommen angenommen worden sind.