Änderungen zwischen den Fassungen
Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Belgien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
Übertragene Zuständigkeiten
1.
Anhang 1 – Erlaubnisscheine des Personals – außer Ausstellung und Bestätigung von Erlaubnisscheinen.
2.
Anhang 2 – Luftverkehrsregeln – Durchsetzung der Einhaltung geltender Regeln und Vorschriften in Bezug auf den Flug und das Manövrieren von Luftfahrzeugen.
3.
Anhang 6 – Betrieb von Luftfahrzeugen – sämtliche Zuständigkeiten, die normalerweise dem Eintragungsstaat obliegen, zur Beaufsichtigung und Kontrolle des Betriebs der in seinem Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuge.
4.
Anhang 8 – Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen – sämtliche Zuständigkeiten, die normalerweise dem Eintragungsstaat obliegen und nicht von der EASA übernommen wurden, zur Beaufsichtigung und Kontrolle der in seinem Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuge.