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Fassungsvergleich zu Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.02.2017 · idF BGBl. III Nr. 7/2017 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Konsultationen zwischen den Parteien beigelegt.