Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3neu
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit für Personen,
a) die Einwohner Australiens sind oder waren; oder
b) für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten;
und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.