Änderungen zwischen den Fassungen
Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3 – Zweck des Abkommens