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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention 1
Art. 3 § 1neu
in Kraft ab 08.07.1958 · idF BGBl. Nr. 197/1958 Art. 3 § 1↗RIS↗
TEIL III.
§ 1.
Die Meinungsverschiedenheiten, die sich auf einen Gegenstand dieses Abkommens beziehen und für deren Entscheidung nicht die Zuständigkeit eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde gegeben ist, sollen im Verhandlungsweg beigelegt werden.