Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3 § 1aufgehoben
ARTIKEL III
§ 1.
(1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1985, der
(2) Artikel II sowie die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 350/1994 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.