Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3 § 1aufgehoben
Artikel III
§ 1.
Diese Verordnung tritt hinsichtlich
1. des Vorbereitungslehrganges und des 1. Semesters mit dem dem Tage ihrer Kundmachung folgenden Tag,
2. des 2. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1988,
3. des 3. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1988/89,
4. des 4. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1989,
5. des 5. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1989/90 und
6. des 6. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1990/91
in Kraft.