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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit (aufgehoben) 1
Art. 3 § 1aufgehoben
in Kraft 26.09.1987 – 31.01.1998 · idF BGBl. Nr. 456/1987 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994 Art. 3 § 1↗RIS↗
Artikel III
§ 1.
Diese Verordnung tritt hinsichtlich
1. des Vorbereitungslehrganges und des 1. Semesters mit dem dem Tage ihrer Kundmachung folgenden Tag,
2. des 2. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1988,
3. des 3. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1988/89,
4. des 4. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1989,
5. des 5. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1989/90 und
6. des 6. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1990/91
in Kraft.