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Fassungsvergleich zu Agrarbehördengesetz 1950××

Änderungen zwischen den Fassungen

Agrarbehördengesetz 1950 (aufgehoben) 1
Art. 3 § 10aufgehoben
in Kraft 14.01.1951 – 31.12.2013 · idF BGBl. Nr. 1/1951 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 189/2013 Art. 3 § 10↗RIS↗
§ 10.
Die nach diesem Bundesgesetz aufgestellten Agrarsenate treten auch in Wiederbesiedlungsangelegenheiten an die Stelle der im Wiederbesiedlungsgesetze zur Entscheidung berufenen Erkenntnissenate. Hinsichtlich des Verfahrens, der Rechtsmittel und des Instanzenzuges sind jedoch die Bestimmungen des Wiederbesiedlungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.