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Fassungsvergleich zu Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Berufskraftfahrer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Berufskraftfahrer (aufgehoben) 1
Art. 3 § 11aufgehoben
in Kraft 01.09.1987 – 31.12.1995 · idF BGBl. Nr. 396/1987 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 902/1995 Art. 3 § 11↗RIS↗
Schlußbestimmungen
§ 11. Auf die Durchführung der Abschlußprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung sinngemäß anzuwenden.