§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände, BGBl. Nr. 578/1976, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 473/1977, Nr. 447/1980 und Nr. 152/1983 außer Kraft.