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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit (aufgehoben) 1
Art. 3 § 2aufgehoben
in Kraft 26.09.1987 – 31.01.1998 · idF BGBl. Nr. 456/1987 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994 Art. 3 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit und des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Akademie für Sozialarbeit sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen, BGBl. Nr. 583/1976, außer Kraft.