Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3 § 2aufgehoben
§ 2.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit und des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Akademie für Sozialarbeit sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen, BGBl. Nr. 583/1976, außer Kraft.