Änderungen zwischen den Fassungen
Aufwertung und Anpassung nach dem ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG sowie dem Bundespflegegeldgesetz für das Kalenderjahr 2025 (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 3 § 2aufgehoben
§ 2.
Für das Kalenderjahr 2025 wird der Angehörigenbonus nach den §§ 21g Abs. 1 sowie 21h Abs. 1 BPGG statt 125,00 € mit 130,80 € und das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen nach § 21h Abs. 2 Z 2 BPGG statt 1 500,00 € mit 1 594,50 € festgestellt.