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Fassungsvergleich zu UrhGNov. 1980××

Änderungen zwischen den Fassungen

Urheberrechtsgesetznovelle 1980 (UrhGNov. 1980) 1
Art. 3 § 2aufgehoben
in Kraft 23.07.1980 – 31.12.2007 · idF BGBl. Nr. 321/1980 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2008 Art. 3 § 2↗RIS↗
§ 2.
(Verfassungsbestimmung) Die Schiedsstelle hat eine Satzung nach § 1 Abs. 3 aufzuheben, wenn die Verwertungsgesellschaft und die Organisation der Zahlungspflichtigen über den durch die Satzung geregelten Gegenstand einen Gesamtvertrag abgeschlossen haben, der in dem in § 3 Abs. 2 genannten Zeitpunkt in Kraft treten soll.