§ 3. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne für den einjährigen Lehrgang und für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher erlassen wurden, BGBl. Nr. 153/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 180/1969, tritt hinsichtlich des einjährigen Lehrganges mit 31. August 1985 und hinsichtlich des zweijährigen Lehrganges mit 31. August 1986 außer Kraft.