Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3 § 37aufgehoben
ARTIKEL III.
Gemeinsame Bestimmungen.
Stempel- und Gebührenfreiheit.
§ 37.
Die im Verfahren vor der Heimarbeitskommission und dem Entgeltberechnungsausschuß erforderlichen Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und den Bundes-Verwaltungsabgaben befreit.