Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3 § 5aufgehoben
ARTIKEL III
ERP-Sonderprogramm für industriell-gewerbliche Großkredite
§ 5.
Der Bund erklärt sich bereit, den regionalen Geltungsbereich der ERP-Sonderprogramme für industriell-gewerbliche Großkredite auf das Förderungsgebiet (Art. I) zu erweitern.