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Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 30neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 173/1913 Art. 30↗RIS↗
Drittes Kapitel.
Schiedsverfahren.
Artikel 30.
Um die Entwicklung der Schiedssprechung zu fördern, haben die unterzeichneten Mächte folgende Bestimmungen festgestellt die auf das Schiedsverfahren Anwendung finden sollen, soweit nicht die Parteien über andere Bestimmungen übereingekommen sind.