Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Familienrecht Urkundenwesen (Rumänien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Familienrecht Urkundenwesen (Rumänien) 1
Art. 30neu
in Kraft ab 25.04.1969 · idF BGBl. Nr. 112/1969 Art. 30↗RIS↗
Artikel 30
(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat sobald wie möglich in Bukarest stattzufinden.
(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.